Lokale SEO

Google-Bewertungen 2026: Was erlaubt ist, was Google sperrt und wie Sie ehrlich mehr bekommen.

Bewertungen entscheiden mit darüber, wen Kunden anrufen. Entsprechend groß ist die Versuchung, nachzuhelfen. Google und das Wettbewerbsrecht ziehen dafür klare Grenzen, und seit diesem Jahr zeigt Google in Deutschland sogar öffentlich an, wenn Bewertungen entfernt wurden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Google verbietet jede Gegenleistung für Bewertungen, auch Rabatte und kleine Geschenke, und ebenso das gezielte Fragen nur zufriedener Kunden.
  • Bei Verstößen kann Google neue Bewertungen sperren, vorhandene ausblenden und einen Warnhinweis im Profil zeigen.
  • In Deutschland zeigt Google Maps an, wie viele Bewertungen in den letzten 365 Tagen nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden.
  • Wer Kundenbewertungen auf der eigenen Website zeigt, muss dazusagen, ob und wie ihre Echtheit geprüft wird.

Wie wichtig sind Bewertungen wirklich?

Google nennt drei Faktoren für die Reihenfolge lokaler Ergebnisse: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit schreibt Google, dass mehr Rezensionen und positive Bewertungen die Platzierung verbessern können. Kaufen lässt sich eine Platzierung nicht.

Wie Kunden auf Bewertungen schauen, hat BrightLocal im Sommer 2026 bei 1.227 Menschen in den USA erfragt, die kurz zuvor einen lokalen Anbieter gesucht hatten. Auf die Frage, was sie von einem Betrieb abhält, nannten sie:

  • negative Bewertungen: 33 %
  • eine niedrige Sternezahl: 30 %
  • wenige oder keine Bewertungen: 24 %
  • veraltete Bewertungen: 21 %

Die Zahlen stammen aus den USA und lassen sich nicht eins zu eins übertragen. Sie zeigen aber zweierlei: Es zählt die Sternezahl, und es zählt, ob überhaupt aktuelle Bewertungen da sind. Ein Profil mit zwölf Bewertungen aus dem Jahr 2021 wirkt verlassen.

Was verbietet Google bei Bewertungen?

Googles Richtlinie zu gefälschten Interaktionen ist deutlicher, als viele annehmen. Verboten ist unter anderem:

Was Google bei Bewertungen verbietet
Nicht erlaubtBeispiel aus dem Alltag
Anreize für BewertungenGutschein, Rabatt auf die nächste Rechnung, Gratiskaffee, Teilnahme an einer Verlosung
Gezielt um positive Bewertungen bittenNur Kunden anschreiben, die sich zufrieden geäußert haben
Negative Bewertungen verhindernVorab fragen „Waren Sie zufrieden?“ und nur bei Ja den Link schicken
Druck vor OrtDen Kunden bitten, die Bewertung noch im Laden zu schreiben
Vorgaben für MitarbeiterJeder Monteur soll fünf Bewertungen im Monat einsammeln
Bestimmte Inhalte erbitten„Bitte nennen Sie in der Bewertung Frau Schmitt“

Der zweite und dritte Punkt überraschen viele. Das Vorsortieren zufriedener Kunden bieten manche Bewertungs-Tools als Funktion an. Es verstößt trotzdem gegen die Richtlinie.

Selbstverständlich verboten sind außerdem Bewertungen, die nicht auf einer echten Erfahrung beruhen: vom Inhaber selbst, von Verwandten ohne Kundenbeziehung, von gekauften Konten oder über Wettbewerber.

Was passiert bei Verstößen?

Google beschreibt drei Einschränkungen für Unternehmensprofile, die gegen die Richtlinie verstoßen:

  • Für eine bestimmte Zeit können keine neuen Bewertungen veröffentlicht werden.
  • Vorhandene Bewertungen sind für eine bestimmte Zeit nicht sichtbar.
  • Im Profil erscheint ein Warnhinweis, dass gefälschte Bewertungen entfernt wurden.

Wie lange das dauert, nennt Google nicht. Betroffene werden per E-Mail informiert und können Einspruch einlegen. Ein Warnhinweis im Profil kostet mehr Vertrauen, als zwanzig gekaufte Bewertungen je gebracht haben.

Seit Juli 2026 schließt Google außerdem in seinen Vorgaben für Bewertungssterne im Suchergebnis gefälschte und nicht gekennzeichnete vergütete Bewertungen ausdrücklich aus.

Was ist der neue Hinweis in Google Maps?

Seit dem Frühjahr 2026 gibt es eine Besonderheit nur für Deutschland. Lässt ein Unternehmen Bewertungen entfernen, weil es sich nach deutschem Recht über Diffamierung beschwert hat, zeigt Google das im Profil an.

  • Angezeigt wird eine Spanne, zum Beispiel „11 bis 20“, keine genaue Zahl. Es gibt neun Stufen von „1 Bewertung“ bis „über 250 Bewertungen“.
  • Gezählt werden Entfernungen der letzten 365 Tage.
  • Auf die Platzierung in der Suche oder in Maps hat der Hinweis laut Google keinen Einfluss.

Der Hinweis betrifft Löschungen aus rechtlichen Gründen, nicht das Melden eines Richtlinienverstoßes. Für die Praxis heißt das: Gegen eine einzelne, klar unwahre Bewertung vorzugehen, bleibt richtig. Wer aber jede kritische Bewertung löschen lässt, macht das künftig sichtbar. Leser ziehen daraus ihre eigenen Schlüsse.

Was sagt das Wettbewerbsrecht?

Neben Googles Regeln gilt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Im Anhang stehen zwei Punkte, die immer unzulässig sind:

  • Nummer 23b: zu behaupten, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne dass angemessene Schritte zur Prüfung unternommen wurden.
  • Nummer 23c: gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder zu beauftragen.

Wichtig für Ihre Website: Wer Kundenbewertungen zugänglich macht, muss darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Kunden stammen. Das gilt auch für eingebundene Google-Bewertungen.

  • Das Landgericht Frankfurt hat am 31. Oktober 2025 entschieden, dass ein solcher Hinweis nicht genügt, wenn er erst nach einem Klick in einem aufklappbaren Text erscheint. Er muss zusammen mit den Bewertungen sichtbar und verständlich sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 3-10 O 103/24).
  • Die Verbraucherzentralen haben 2025 die Websites von 462 Online-Shops und Dienstleistern geprüft und 122 Anbieter abgemahnt, weil diese Information fehlte oder versteckt war.

Zeigen Sie Bewertungen auf Ihrer Website, gehört also ein kurzer, gut sichtbarer Satz direkt dazu: woher die Bewertungen stammen und ob Sie ihre Echtheit prüfen. Auch die ehrliche Auskunft, dass keine Prüfung stattfindet, ist eine Information. Lassen Sie die Formulierung von einer Fachperson für Wettbewerbsrecht prüfen.

Wie bitte ich Kunden richtig um eine Bewertung?

  1. Alle fragen. Jeden Kunden nach Abschluss des Auftrags, unabhängig davon, wie es lief. Das ist erlaubt und liefert das glaubwürdigste Bild.
  2. Den Weg kurz machen. In Ihrem Unternehmensprofil erzeugen Sie einen direkten Link zum Bewertungsformular, auch als QR-Code. Schicken Sie ihn per E-Mail oder Nachricht oder drucken Sie ihn auf die Rechnung.
  3. Den richtigen Moment wählen. Ein bis drei Tage nach dem Auftrag, wenn das Ergebnis noch frisch ist. Nicht im Laden und nicht unter Ihren Augen.
  4. Nichts versprechen und nichts vorgeben. Keine Gegenleistung, keine Textvorschläge, keine Bitte um fünf Sterne. Ein Satz genügt: „Ihre ehrliche Bewertung hilft anderen Kunden und uns.“
  5. Regelmäßig statt in Wellen. Zwei neue Bewertungen im Monat über ein Jahr wirken besser als zwanzig in einer Woche und danach nichts.
  6. Antworten. Auf jede Bewertung, kurz und persönlich. Das zeigt, dass der Betrieb erreichbar ist.

Ein rechtlicher Punkt dazu: Bitten um eine Bewertung per E-Mail gelten nach der Rechtsprechung als Werbung. Holen Sie deshalb schon bei der Auftragsannahme die Einwilligung ein, später einen Link schicken zu dürfen.

Wie gehe ich mit negativen Bewertungen um?

  • Erst prüfen, dann antworten. Stimmt die Schilderung? Gab es den Auftrag? Antworten Sie sachlich und mit einem Angebot, das Problem zu klären.
  • Keine Kundendaten in der Antwort. Schreiben Sie nichts über den Auftrag, was der Kunde nicht selbst öffentlich gemacht hat. Für Praxen und Kanzleien gilt zusätzlich die Schweigepflicht.
  • Verstöße melden. Bewertungen ohne echte Erfahrung, mit Beleidigungen oder von Wettbewerbern können Sie über das Profil bei Google melden.
  • Rechtlich vorgehen nur im Einzelfall. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen ist das möglich. Bedenken Sie den neuen Hinweis in Maps.

Eine sachlich beantwortete Kritik schadet selten. Ein Profil mit ausschließlich fünf Sternen wirkt auf viele Leser weniger glaubwürdig als eines mit 4,7 und ein paar ehrlichen Anmerkungen.

Häufige Fragen

Darf ich Kunden einen Gutschein für eine Bewertung geben?

Nein. Google verbietet jede Gegenleistung, auch kleine. Hinzu kommt das Wettbewerbsrecht: Eine vergütete Bewertung, die nicht als solche erkennbar ist, kann als Irreführung gewertet werden.

Dürfen Mitarbeiter oder Verwandte bewerten?

Bewertungen sollen eine echte Kundenerfahrung wiedergeben. Mitarbeiter bewerten den eigenen Betrieb nicht als Kunden. Verwandte nur dann, wenn sie tatsächlich Kunden waren, und auch dann wirkt es schnell unglaubwürdig.

Darf ich nur zufriedene Kunden um eine Bewertung bitten?

Nach Googles Richtlinie nicht. Gezielt um positive Bewertungen zu bitten oder negative zu verhindern, ist ausdrücklich untersagt. Fragen Sie alle.

Wie viele Bewertungen brauche ich?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Schauen Sie, wie viele die drei Betriebe haben, die bei Ihrer wichtigsten Suche vor Ihnen stehen. Wichtiger als die Gesamtzahl ist, dass regelmäßig neue dazukommen.

Darf ich Google-Bewertungen auf meiner Website zeigen?

Ja, mit zwei Bedingungen. Direkt bei den Bewertungen muss stehen, ob und wie ihre Echtheit geprüft wird. Und wenn die Bewertungen über ein Zusatzprogramm von Google geladen werden, braucht das eine saubere Einbindung nach dem Datenschutzrecht.

Mehr zum Unternehmensprofil und zur Reihenfolge bei Google Maps steht im Artikel Lokale SEO in Mainz. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Profil im Vergleich dasteht, schaue ich es mir im kostenlosen Website-Check mit an.

Delaina Castro, Mainzwerk

Ich baue Websites für Betriebe, Praxen und Unternehmen aus Mainz und Umgebung, sorge für Sichtbarkeit bei Google und richte Kampagnen ein, die Anfragen bringen.

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